Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI
Pflegeeinrichtungen können Investitionen in ihre IT bezuschussen lassen. Gefördert werden einmalige Investitionen, nicht die laufende Betreuung.
Die Förderung beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir liefern die technische Beschreibung und die Kostenaufstellung für den Antrag.
Ein Modul wird als Projekt beauftragt; die Übersicht unten zeigt, was gefördert wird. Die monatliche Betreuung ist nicht förderfähig und wird separat abgerechnet.
- Zuschuss: bis zu 40 % der Kosten, höchstens 12.000 € je Einrichtung.
Was gefördert wird
- Server und Hardware
- Einführung und Einrichtung
- Schulung der Mitarbeitenden
Gefördert werden nur einmalige Investitionen. Die monatliche Betreuung ist nicht förderfähig.