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Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI

Pflegeeinrichtungen können Investitionen in ihre IT bezuschussen lassen. Gefördert werden einmalige Investitionen, nicht die laufende Betreuung.

Die Förderung beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir liefern die technische Beschreibung und die Kostenaufstellung für den Antrag.

Ein Modul wird als Projekt beauftragt; die Übersicht unten zeigt, was gefördert wird. Die monatliche Betreuung ist nicht förderfähig und wird separat abgerechnet.

Was gefördert wird

Gefördert werden nur einmalige Investitionen. Die monatliche Betreuung ist nicht förderfähig.

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Wir sehen uns Ihre IT an und sagen Ihnen, was zuerst dran ist. Ohne Verpflichtung.

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